Vor dem Hintergrund des Stadtentwicklungskonzeptes "Wohnen" fördert die Stadt Emden den Kauf von Altimmobilien. Das Förderprogramm "Jung kauft Alt" soll den Folgen des demografischen Wandels, dem Wegzug junger Familien, dem Freiflächenverbrauch und dem Leerlaufen der Infrastruktur (z. B. Kindergärten, Grund- und weiterführende Schulen, Straßen und Plätze) entgegen wirken. Alte Wohnquartiere sollen wieder „mit Leben gefüllt werden". Das Programm richtet sich an junge Paare und Familien, die auf der Suche nach Wohneigentum sind. Der Geltungsbereich des Förderprogrammes umfasst den gesamten Stadtbereich. Das Programm ist in zwei Stufen unterteilt. Die Stufen laufen unabhängig voneinander und können einzeln beantragt werden. Es ist nicht notwendig erst ein Altbaugutachten zu beantragen, um die laufende Förderung zu erhalten. Erster Schritt: Altbau-Gutachten wird erstellt Im ersten Schritt fördert die Stadt die Erstellung eines Altbau-Gutachtens, um die nachhaltige Nutzung der Altimmobilie abschätzen zu können: Welche Nutzungsmöglichkeiten bestehen und wie hoch sind die damit verbundenen Umbau- und Sanierungskosten? Die von einem Sachverständigen, z. B. einem Architekten, durchgeführte Ortsbegehung, Bestandsaufnahme, Modernisierungsempfehlung und Kostenschätzung werden einmalig mit einem Sockelbetrag von 600 Euro bezuschusst, der je nach Kinderzahl bis auf maximal 1.500 Euro (300 Euro für jedes Kind) anwachsen kann. Ergibt das Gutachten, dass die Altimmobilie nicht mehr sanierungsfähig ist, kann der Abriss und der zeitnahe Neubau auf gleichem Grundstück nach Einwilligung der Stadtverwaltung gefördert werden. Alle Teilnehmer des Förderprogramms stimmen einer Weitergabe des Gutachtens an die Stadt zu. Die Daten dienen der Erstellung eines Informationspools beziehungsweise Altbau-Zustandskatasters. Zusammen mit dem Baulückenkataster ist dies Teil des Stadtentwicklungskonzepts "Wohnen" und stellt so ein nachhaltiges Informationssystem für eine positive zukünftige Stadtentwicklung dar. Zweiter Schritt: Erwerb einer Altimmobilie wird unterstützt Im zweiten Schritt unterstützt die Stadt Emden den Erwerb einer Altimmobilie. Voraussetzung ist, dass die Altimmobilie mindestens 35 Jahre alt ist. Der Förderzeitraum beträgt sechs Jahre, jährlich 600 Euro zuzüglich 300 Euro für jedes zum Haushalt der Antragsteller gehörende minderjährige Kind. Kommen innerhalb des Förderzeitraums Kinder hinzu, so erhöht sich der Förderbetrag automatisch bis zu einer maximalen Fördersumme von 1.500 Euro jährlich. Jährlich können bis zu 10 Altimmobilien gefördert werden.
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