Sanierungsmaßnahme - Wie gehe ich vor? Fahrplan
Vor Beginn jeder Maßnahme müssen Sie sich über das Ziel im Klaren sein. Einige Randbedingungen müssen bereits im Vorfeld bedacht werden, wie zum Beispiel Denkmalschutz, Bauordnung, wirtschaftliche Situation.
Denken Sie immer daran, alle Maßnahmen mit den zuständigen Behörden abzustimmen.
Sollten Fördergelder für eine Maßnahme generiert werden, ist der Antrag auf jeden Fall vor Beginn einer Maßnahme zu stellen.
1. Bestandsanalyse
Die Bestandsaufnahme ist eine vollständige Erfassung der gesamten Bausubstanz. Es werden wesentliche Erkenntnisse über die Lage des Gebäudes, Baustoffe und Baukonstruktion gewonnen. Des Weiteren wird das Gebäude hinsichtlich seiner Funktionsfähigkeit, Zustands und Qualität überprüft. Wichtig bei der Bestandaufnahme ist eine Checkliste mit der die Bausubstanz dokumentiert und bewertet werden kann. Die Ergebnisse dieser Untersuchung können einen Überblick über die anfallenden Kosten einer Sanierung für den Bauherrn wiederspiegeln.
Ohne diese Bestandsaufnahme ist die Planung nur Spekulation und die Kostenberechnung nicht der Wirklichkeit entsprechend.
2. Planung
Bei der Planung ist besonders darauf zu achten, ob das Gebäude in der Denkmalschutzliste eingetragen ist. Ist dem so, muss der Bauantrag bei der jeweiligen Denkmalschutzbehörde eingereicht werden.
Des Weiteren muss die Finanzierung geklärt sein und auch Klarheit über Eigenleistung herrschen. Informieren Sie sich über eventuelle Förderprogramme oder Finanzielle Unterstützungen. Außerdem sollten Sie sich Angebote verschiedener Handwerker einholen, die Kenntnisse bei der Sanierungen von denkmalgeschützten und historischen Gebäuden besitzen. Ebenfalls sollten Sie sich Gedanken machen, ob es sinnvoll wäre einen Architekten mit einzubeziehen, der Schritt für Schritt ein ganzheitliches Konzept entwickelt. Die Architekten ermitteln die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen und stellen falls erforderlich die Planungsunterlagen für den Bauantrag bei der jeweiligen Baubehörde.
3. Ausführung
Sind die Firmen nun beauftragt, kann die Sanierung endlich beginnen. Haben Sie weder einen Bauleiter oder Baubegleiter, sollten Sie als Bauherr die Arbeiten der verschiedenen Handwerker koordinieren und überwachen.
Wenn Ihnen Mängel auffallen, sollten Sie die entsprechende Firma darauf hinweisen und darauf bestehen, dass dieser Mangel beseitigt wird. Neigt sich die Baumaßnahme dem Ende zu, so rückt die Bauabnahme immer näher. Bei der Abnahme erklären Sie, dass das Gebäude weitestgehend mängelfrei und fertig ist. Nun beginnt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Fallen später noch Mängel auf, so müssen Sie nachweisen, dass die fehlerhafte Leistung auf den Unternehmer zurückzuführen ist. Vor der Abnahme liegt die Beweislast beim Unternehmer.
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