Baudenkmale können alle Arten von Gebäuden sein, ungeachtet ihrer Funktion und ihres Alters. Zu ihnen zählen Kirchen und Verwaltungsgebäude, Wohn- und Geschäftshäuser, Verkehrs-, Gewerbe- und Industriebauten, Schlösser und Orangerien, Gutshöfe, Bauernhäuser mit Scheunen und Ställen oder auch manch andere Baugattung. In einigen Fällen, besonders bei Kirchen, umfasst der Denkmalwert auch wesentliche Teile der handwerklichen und künstlerischen Ausstattung. Kleindenkmale, etwa Grabmäler, Grenzsteine oder Standbilder von Persönlichkeiten, Bildstöcke zur Erinnerung an historische Ereignisse können ebenfalls Kulturdenkmale sein. Beispiele aus dem Bereich von Technik und Ingenieurwesen sind Schmieden, Wind- oder Wassermühlen mit ihren Mühlkanälen, Wehren oder Brücken. Auch bauliche Zeugnisse aus der Zeit des Nationalsozialismus mit den darin eingerichteten Gedenkstätten können aufgrund ihrer geschichtlichen Bedeutsamkeit zu den Kulturdenkmalen gehören.
Baudenkmale sind grundsätzlich als Gesamtheit zu sehen. Nicht nur die Fassaden, sondern auch das Innere und die Konstruktion, soweit denkmalwert, werden geschützt. In manchen Fällen sind nur wesentliche Teile von Gebäuden erhalten, etwa eine bemerkenswerte Hausfassade, eine Orgel oder die Ruine einer Burg. Zu geschützten Grünanlagen zählen Friedhöfe, Alleen, Bauern-, Villen-, Schloss- oder Klostergärten sowie private und öffentliche Parks. Als Ensembles – das Gesetz spricht von Gruppen baulicher Anlagen – werden etwa Hof- oder Klosteranlagen, Ortsstraßenzüge, Marktplätze oder Siedlungen ausgewiesen. Auch Gewerbe- und Industrieanlagen fallen unter diesen Begriff. In Ensembles kann es neben den insgesamt zu schützenden Einzeldenkmalen auch Gebäude geben, deren äußeres Erscheinungsbild das wesentliche Schutzgut ist. Dies ist in Orten, in denen die ganze Altstadt unter Ensembleschutz steht, von besonderer Bedeutung. Auch die baulichen Zeugnisse in der historischen Kulturlandschaft verdienen ein denkmalpflegerisches Augenmerk. Zu ihnen gehören klösterliche Fischteiche, die zur Landgewinnung errichteten Deiche, alte Kanäle, mit Hecken bewachsene Lesesteinwälle, Streuobstwiesen und die als Weltkulturerbe anerkannten historischen Teiche und Gräben der Oberharzer Wasserwirtschaft.
(Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege)